Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorschlag für die Nutzung von Splow durch Veranstalter und ihre Teammitglieder.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Sponsoring-Management-Anwendung Splow. Anbieter ist die Pieper/Janßen GbR, In den Drieschen 37, 46539 Dinslaken, Deutschland, erreichbar unter hi@filmemitfreunden.de.
Sie richten sich an Veranstalter sowie die von ihnen eingeladenen Teammitglieder. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungsumfang
Splow unterstützt Veranstalter bei der Verwaltung von Events, Sponsoren, Vereinbarungen, Leistungsbausteinen, Aufgaben und Nachweisen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung.
Der Anbieter entwickelt die Anwendung schrittweise weiter. Änderungen am Leistungsumfang dürfen die wesentlichen vertraglich vereinbarten Funktionen nicht unangemessen beeinträchtigen.
3. Konto und Veranstalterbereich
Für die Nutzung ist ein Nutzerkonto erforderlich. Der Kontoinhaber verwaltet den gemeinsamen Veranstalterbereich und kann Teammitglieder einladen. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, Zugänge aktuell zu halten und nicht mehr benötigte Berechtigungen zu entziehen.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Vermutete unbefugte Zugriffe sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
4. Tarife und Freischaltung
Der Free-Tarif umfasst nach aktuellem Modell einen Veranstalterbereich mit einem Event und bis zu zwei Sponsoren pro Event. Für ein Event stehen die Pakete Starter (bis zu 10 Sponsoren, einmalig 99 €), Plus (bis zu 20 Sponsoren, einmalig 179 €) und Pro (bis zu 30 Sponsoren, einmalig 239 €) zur Verfügung. Für jede digitale Vertragszeichnung werden aktuell 4 € einzeln berechnet. Die Zahlung erfolgt vor der Freigabe des Vertrags zur Zeichnung über Stripe Checkout. Die kostenpflichtigen Event-Pakete schalten die in der Anwendung ausgewiesenen Kernfunktionen frei.
Enterprise umfasst nach individueller Vereinbarung unbegrenzt viele Events und Sponsoren sowie die Kernfunktionen eines Veranstalterbereichs. Die jährliche Gebühr, Laufzeit und Rechnungsbedingungen werden vor der Freischaltung individuell vereinbart. Die Aktivierung erfolgt derzeit manuell nach Rechnungsstellung.
Preise und Funktionsumfang sind vor Vertragsschluss zu bestätigen. Platzhalter: [Umsatzsteuerangaben, Zahlungsziel, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Erstattungsregeln verbindlich festlegen].
5. Inhalte und Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter bleibt für die von ihm eingegebenen Inhalte verantwortlich. Er darf nur Daten und Dateien hochladen, deren Nutzung und Verarbeitung er veranlassen darf. Bei Fotos, Ansprechpartnerdaten und Vertragsdokumenten sind erforderliche Rechte und Informationspflichten zu beachten.
Der Veranstalter prüft vor dem Versand oder der Unterzeichnung erzeugte Dokumente und Leistungsberichte auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
6. Verfügbarkeit und Datensicherung
Der Anbieter bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb und informiert über geplante Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Platzhalter: [Supportzeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster, Exportmöglichkeiten und Regelung zur Datensicherung festlegen].
7. Laufzeit und Beendigung
Platzhalter: [Vertragsbeginn für Free, Basic und Pro; Laufzeit und Kündigungsfrist für Enterprise; Folgen einer Kündigung; Datenexport- und Löschfristen festlegen].
8. Haftung
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine rechtliche Begrenzung der Haftung sollte für das konkrete Geschäftsmodell und die angebotenen Tarife anwaltlich ausgearbeitet werden.
Platzhalter: [Haftungsregelungen rechtlich prüfen und ergänzen; keine pauschalen Ausschlüsse verwenden].
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Soweit der Veranstalter personenbezogene Daten seiner Sponsorenkontakte in Splow verwaltet, sind die datenschutzrechtlichen Rollen und erforderlichen Vereinbarungen gesondert festzulegen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Platzhalter: [Gerichtsstand, sofern zulässig, und Verfahren für Änderungen dieser Bedingungen rechtlich prüfen].